Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: Januar 2025

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung unserer Website und die Inanspruchnahme unserer Palliativpflege-Dienstleistungen. Durch die Nutzung unserer Dienste stimmen Sie diesen Bedingungen zu.

1. Begriffsbestimmungen

Dienstleister

GraceCare mit Sitz in Zürich, Schweiz, als Anbieter von Palliativpflege-Dienstleistungen.

Kunde

Jede natürliche oder juristische Person, die unsere Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder beauftragt.

Patient

Die Person, die palliative Betreuung und Pflege durch GraceCare erhält.

Dienstleistungen

Palliativpflege, Schmerzbehandlung, emotionale Begleitung und Familienentlastung gemäss unserem Leistungsspektrum.

Website

Unsere Internetpräsenz einschliesslich aller Unterseiten und Online-Dienste.

Nutzer

Jede Person, die unsere Website besucht oder unsere Online-Dienste verwendet.

2. Nutzung der Dienstleistungen

2.1 Berechtigung und Voraussetzungen

  • Unsere Dienstleistungen richten sich an Personen ab 18 Jahren oder deren gesetzliche Vertreter
  • Die Inanspruchnahme erfordert eine medizinische Indikation für Palliativpflege
  • Kunden müssen wahrheitsgemässe und vollständige Informationen bereitstellen
  • Die Betreuung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz

2.2 Leistungsumfang

Schmerzbehandlung

  • • Schmerzassessment
  • • Medikamentenmanagement
  • • Komplementäre Therapien
  • • 24h-Anpassungen

Emotionale Begleitung

  • • Psychosoziale Betreuung
  • • Spirituelle Begleitung
  • • Gesprächstherapie
  • • Lebensrückblick

Familienentlastung

  • • Entlastungspflege
  • • Angehörigenschulung
  • • Koordination
  • • Trauerbegleitung

2.3 Leistungsausschlüsse

Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil unseres Angebots:

  • × Akutmedizinische Notfallversorgung (wenden Sie sich an den Notdienst 144)
  • × Kurative Behandlungen zur Heilung der Grunderkrankung
  • × Haushaltsführung und allgemeine Betreuung ohne medizinischen Bezug
  • × Sterbehilfe oder andere rechtswidrige Handlungen

3. Vertragsabschluss und -durchführung

3.1 Vertragsabschluss

Angebot: Unsere Leistungsbeschreibungen auf der Website stellen ein unverbindliches Angebot dar.

Beratungsgespräch: Nach einer Kontaktaufnahme führen wir ein ausführliches Beratungsgespräch durch, um den individuellen Bedarf zu ermitteln.

Vertragsschluss: Ein Betreuungsvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung beider Parteien zustande.

Vertragsbeginn: Die Betreuung beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, in der Regel innerhalb von 24-48 Stunden nach Vertragsschluss.

3.2 Leistungserbringung

Pflichten von GraceCare

  • • Fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen
  • • Einsatz qualifizierter und ausgebildeter Fachkräfte
  • • Einhaltung der geltenden Qualitätsstandards
  • • Regelmässige Dokumentation und Berichterstattung
  • • 24-Stunden Erreichbarkeit bei Notfällen

Mitwirkungspflichten des Kunden

  • • Bereitstellung wahrheitsgemässer Informationen
  • • Gewährleistung des Zugangs zur Wohnung/zum Patienten
  • • Mitteilung wichtiger Änderungen des Gesundheitszustands
  • • Kooperation mit behandelnden Ärzten
  • • Pünktliche Zahlung der vereinbarten Vergütung

3.3 Vertragsänderungen und Anpassungen

Die Betreuungsplanung wird kontinuierlich an die sich ändernden Bedürfnisse angepasst:

Regelmässige Evaluierung: Wöchentliche Überprüfung des Betreuungsplans
Anpassungen: Änderungen nach Rücksprache mit Patient und Angehörigen
Dokumentation: Schriftliche Festhaltung aller Vertragsänderungen

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preisgestaltung

Schmerzbehandlung

CHF 220

pro Tag

Emotionale Begleitung

CHF 140

pro Sitzung

Familienentlastung

CHF 165

pro Tag

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben vorbehalten und werden mit einer Frist von 30 Tagen angekündigt.

4.2 Zahlungsbedingungen

Rechnungsstellung

  • • Wöchentliche oder monatliche Abrechnung
  • • Elektronische Rechnungsstellung per E-Mail
  • • Detaillierte Aufstellung aller Leistungen
  • • Zahlungsziel: 30 Tage netto

Versicherungsabrechnung

  • • Direktabrechnung mit Krankenkassen möglich
  • • Unterstützung bei Zusatzversicherungsanträgen
  • • Selbstzahleroptionen verfügbar
  • • Ratenzahlung nach Vereinbarung

4.3 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten folgende Bestimmungen:

Mahnung: Nach Ablauf des Zahlungsziels erfolgt eine schriftliche Mahnung mit einer Nachfrist von 10 Tagen.
Verzugszinsen: Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. erhoben.
Mahngebühren: Zusätzliche Kosten für Mahnverfahren werden dem Kunden belastet.
Leistungseinstellung: Bei erheblichem Zahlungsverzug können wir die Leistungen nach angemessener Vorankündigung einstellen.

5. Vertragslaufzeit und Kündigung

5.1 Vertragslaufzeit

Regelfall

Betreuungsverträge werden ohne feste Laufzeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden.

Besondere Umstände

Bei kurzfristigen oder projektbezogenen Betreuungen können abweichende Laufzeiten vereinbart werden.

5.2 Ordentliche Kündigung

Kündigungsrecht des Kunden

Der Kunde kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen schriftlich kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des Kündigungstermins wirksam.

Kündigungsrecht von GraceCare

GraceCare kann den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen, insbesondere bei mangelnder Kooperationsbereitschaft oder wenn die Betreuung nicht mehr erforderlich ist.

5.3 Ausserordentliche Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist in folgenden Fällen möglich:

Durch den Kunden

  • • Schwerwiegende Pflichtverletzung durch GraceCare
  • • Ungeeignetheit der eingesetzten Fachkraft
  • • Verletzung der Schweigepflicht
  • • Nicht behebbare Qualitätsmängel

Durch GraceCare

  • • Zahlungsverzug trotz Mahnung
  • • Gefährdung der Mitarbeiter
  • • Unzumutbare Arbeitsbedingungen
  • • Verweigerung der Mitwirkung

5.4 Vertragsende

Automatisches Ende: Der Vertrag endet automatisch mit dem Ableben des Patienten.
Abrechnung: Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.
Dokumentenübergabe: Relevante Pflegedokumentation wird an die Angehörigen oder den behandelnden Arzt übergeben.
Nachbetreuung: Auf Wunsch bieten wir Trauerbegleitung für Angehörige an.

6. Haftung und Gewährleistung

6.1 Haftungsumfang

Vertragliche Haftung

GraceCare haftet für die ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen nach den anerkannten Standards der Palliativpflege.

Berufshaftpflicht

Alle Mitarbeiter sind durch eine umfassende Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt. Die Deckungssumme beträgt CHF 5 Millionen pro Schadensfall.

Haftungsausschluss

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

6.2 Gewährleistung

Qualitätssicherung

  • • Einhaltung anerkannter Pflegestandards
  • • Einsatz qualifizierter Fachkräfte
  • • Regelmässige Qualitätskontrollen
  • • Kontinuierliche Weiterbildung

Mängelrüge

  • • Sofortige Mitteilung bei Qualitätsmängeln
  • • Unverzügliche Nachbesserung
  • • Bei Unmöglichkeit: Ersatz oder Minderung
  • • Dokumentation aller Massnahmen

6.3 Haftungsausschlüsse

Folgende Schäden sind von der Haftung ausgeschlossen:

  • × Schäden durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen oder andere unvorhersehbare Ereignisse
  • × Schäden durch mangelnde Mitwirkung oder Fehlverhalten des Kunden/Patienten
  • × Schäden durch bereits bestehende Erkrankungen oder natürliche Krankheitsverläufe
  • × Schäden durch Dritte, auf die GraceCare keinen Einfluss hat

7. Rechtliche Bestimmungen

7.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen GraceCare und dem Kunden gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich, Schweiz. GraceCare ist berechtigt, auch am Wohnsitz des Kunden zu klagen.

7.2 Streitbeilegung

Aussergerichtliche Einigung

Bei Meinungsverschiedenheiten streben wir eine aussergerichtliche Einigung an. Wir sind zur Teilnahme an einem Mediationsverfahren bereit.

Ombudsstelle

Beschwerden können auch an die zuständige Ombudsstelle für Gesundheitswesen des Kantons Zürich gerichtet werden.

7.3 Änderungen der AGB

Änderungsrecht

GraceCare behält sich vor, diese AGB bei Bedarf zu ändern, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage oder der Geschäftspraxis.

Mitteilung

Änderungen werden den Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht binnen 14 Tagen, gelten die Änderungen als genehmigt.

Widerspruchsrecht

Bei Widerspruch gegen die Änderungen können beide Parteien den Vertrag ausserordentlich kündigen.

7.4 Schlussbestimmungen

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich.

Priorität individueller Vereinbarungen

Individuelle vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

Kontakt und weitere Informationen

Bei Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen oder unseren Dienstleistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

E-Mail

legal@gracecare.ch

Telefon

+41 44 362 19 47

Adresse

Weinbergstrasse 31
8006 Zürich

Stand dieser AGB: Januar 2025 | Version: 3.2 | Nächste Überprüfung: Juli 2025